AGB’s
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsangebote vom Verein Sonnenberg.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsangebote vom Verein Sonnenberg.
Ausbildungsverpflichtung
– Der Verein Sonnenberg verpflichtet sich, die Bildungsangebote gemäss den Bildungskonzepten durchzuführen. Anpassungen bleiben vorbehalten, ebenso eine Absage des Kurses spätestens zwei Wochen vor der Durchführung.
– Die Teilnehmenden verpflichten sich, dem Unterricht sowie dem Wissenstransfer in den Praxisbetrieben beim Verein Sonnenberg im Sinne des Bildungskonzept und unter Berücksichtigung der Absenzenregelung zu folgen.
Anmeldung
– Die Anmeldung zu den auf dem Anmeldeformular genannten Bildungsangebote ist verbindlich.
– Mit der Anmledung bestätigt die teilnehmende Person, die Zulassungsbedingungen und das Bildungskonzept sowie die zugrunde liegenden abschlussbezogenen Reglemente zur Kenntnis genommen zu haben.
– Der Anmeldung sind die im Anmeldeformular genannten Unterlagen beizulegen. Der Eingang der Anmeldung wird bestätigt. Mit Erhalt der vollständigen Unterlagen wird das Anmeldedossier geprüft. Die Aufnahme in das Bildungsangebot erfolgt nach Prüfung der Zulassungsbedingungen. Dies kann auch in einem Abklärungs- oder Vorstellungsgespräch erfolgen.
– Die Teilnehmendenzahl jedes Bildungsangebotes ist beschränkt. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Bereichsleitung des Vereins Sonnenbergs.
– Mit Zusendung der Aufnahmebestätigung wird die Aufnahme schriftlich bestätigt und der Platz im Bildungsangebot verbindlich reserviert.
Kosten
– Die Kosten für die Bildungsangebote sind in den Unterlagen zu entnehmen.
– Die Anmeldung verpflichtet zur fristgerechten Zahlung der Kosten. Erst die fristgerechte Zahlung des Bildungsangebotes ermöglicht es, an den Veranstaltungen teilzunehmen.
– Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere wegen Änderungen der Kantonsbeiträge oder Konzeptänderungen.
– Die Kosten für die Bildungsangebote verstehen sich, wo nicht anders erwähnt, inklusive Kursunterlagen und Verpflegung.
– Nicht besuchte Sequenzen, Module, Tage werden nicht zurückvergütet. Es besteht kein Anspruch auf Wiederholung von Kurssequenzen oder Kurstagen.
Absage, Standortänderung oder Verschiebung eines Bildungsangebotes
– Bei ungenügender Anzahl von Anmeldungen kann die Durchführung eines Bildungsangebotes durch den Verein Sonnenberg bis spätestens zwei Wochen vor Beginn abgesagt oder an einen anderen Standort verlegt werden.
– Bei einer Verschiebung oder Verlegung eines Bildungsangebotes können die Teilnehmenden innerhalb von zehn (10) Tagen nach Bekanntgabe den neuen Termin oder den neuen Standort ohne Kostenfolge ablehnen.
– Bei einer Absage durch den Verein Sonnenberg werden die Kosten erlassen oder zurückerstattet. Bei einer Absage, Standortänderung oder Verschiebung eines Bildungsangebotes können keine Ansprüche gegenüber dem Verein Sonnenberg gelten gemacht werden.
Abmeldungen
– Abmeldungen oder Rücktritte von einem Bildungsangebot sind schriftlich mitzuteilen.
– Abmeldungen von einzelnen Sequenzen, Modulen oder Tagen während dem Kurs sind schriftlich mitzuteilen.
– In allen Bildungsangeboten des Vereines Sonnenberg gilt eine Anwesenheitspflicht von 80%.
Schweigepflicht
– Der Verein Sonnenberg kommuniziert ausschliesslich mit den involvierten Parteien und verpflichtet sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten zu Kenntnissen über Personen.
– Die Teilnehmenden verpflichten sich auch nach Beendigung des Bildungsangebotes zur Vertraulichkeit gegenüber Dritten zu Kenntnissen, die sie im Rahmen ihrer Aus- oder Weiterbildung, über persönliche, soziale und berufliche Verhältnisse von Personen erhalten haben.
Versicherung
– Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden.
– Der Verein Sonnenberg schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnehmenden sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
– Das Benutzen der Anlagen/Räumlichkeiten des Vereines Sonnenberg erfolgt auf eigene Gefahr.
– Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen haftet der Verein Sonnenberg nicht.
Datenschutz
– Die Datenbearbeitung sowie die Durchführung der Bildungsnagebote werden nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und der schweizerischen Datenschutzverordnung (DSV) durchgeführt. Die Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB.
– Mit Anmeldung an ein Bildungsangebot gibt teilnehmende Person ihr Einverständnis, dass Fotos und Videosequenzen, die im Zusammenhang mit dem besuchten Angebot entstehen, in Aushängen an Standorten des Bildungsanbieters, auf der Website des Bildungsanbieters oder dessen Social Media Kanälen, Kommunikationsmaterialien oder in elektronischen Newslettern publiziert werden dürfen. Ist teilnehmende Person nicht damit einverstanden, kann die Bewilligung zur Publikation durch eine schriftliche Erklärung entzogen werden. Ein solcher Entzug der Bewilligung zur Publikation kann nicht rückwirkend sein; er entfaltet Wirkung auf den Zeitpunkt der Neuauflage des Mediums, in dem Fotos oder Videosequenzen der teilnehmenden Person erschienen.
Gerichtsstand
– Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kriens oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl des Vereines Sonnenberg.
– Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung.
Kriens, Januar 2025