GastroGo!
ein Angebot vom Verein Sonnenberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen Pop-Up Restaurant «GastroGarten»
Leistung
Das Pop-Up Restaurant «GastroGarten» verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum des Vereins Sonnenberg. Deren Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
Zahlungsbedingungen
Wir bitten Sie, die Schlussrechnung unmittelbar nach dem Essen per Karte zu begleichen.
Beschädigung
Bei Schäden an Mobiliar und Gegenständen etc. haftet der Verursacher. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt.
Preise
Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Änderungen sind vorbehalten.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kriens oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl des Hotel-Restaurants Sonnenberg.
Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung.
Kriens, im November 2024